Stand: 02.06.2026
Vertragsbedingungen
A. Lizenzbedingungen (Software Taxelo)
Präambel
Dieser Vertrag regelt die Überlassung und Nutzung der Software Taxelo sowie des Online-Dienstes Taxelo Online durch die
entity tax GmbH, Schlesische Straße 29–30, 10997 Berlin, HRB 124158 B (Amtsgericht Charlottenburg), vertreten durch den Geschäftsführer Wulf Rowek — nachfolgend „Lizenzgeberin" —
an den Kunden — nachfolgend „Kunde".
Taxelo ist ein Werkzeug zur automatisierten formalen Prüfung von Steuerbescheiden gegen die erklärten Daten. Taxelo ist keine steuerliche Beratung und ersetzt nicht die fachliche Prüfung durch den Steuerberater (siehe § 9).
§ 1 Geltungsbereich, Adressatenkreis
- Dieser Vertrag (nachfolgend „EULA") gilt für die Überlassung der Software Taxelo (On-Premises) sowie für die Nutzung des Online-Dienstes Taxelo Online.
- Die EULA richtet sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, insbesondere Steuerberater, Steuerberatungsgesellschaften und Steuerkanzleien. Eine Nutzung durch Verbraucher ist ausgeschlossen.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird (§ 305 Abs. 2, § 310 Abs. 1 BGB).
- Soweit ein gesondertes Angebot, eine Bestellung oder ein Bestellschein abweichende Regelungen zu Leistungsumfang, Tarif und Vergütung enthält, gehen diese dieser EULA vor.
§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsbeschreibung
- Gegenstand ist die zeitlich begrenzte Überlassung der Software Taxelo in der jeweils bestellten Edition/Tarifstufe (nachfolgend „Software") zur Nutzung gemäß der mitgelieferten Leistungsbeschreibung/Dokumentation, die den maßgeblichen Beschaffenheitsmaßstab bildet.
- Funktionsumfang in der Übersicht:
- Erkennung eingehender Steuerbescheide im DATEV-DMS,
- deterministischer Abgleich gegen die erklärten Daten,
- Klassifikation von Abweichungen,
- Erzeugung eines Prüfberichts (PDF), Ablage im DMS, Benachrichtigung der Sachbearbeiter.
- Die Software wird On-Premises beim Kunden betrieben; es findet keine Übermittlung von Mandanten- oder Bescheiddaten an die Lizenzgeberin statt (siehe § 8 zur Datenverarbeitung; abweichend für Taxelo Online, § 13).
- Updates und Support sind während der Laufzeit nach Maßgabe von § 7 enthalten.
- Die Tarifstufen, ihre Grenzen (z. B. Anzahl Nutzer/Mandate) und die Vergütung ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste/Bestellung.
§ 3 Nutzungsrechtseinräumung
- Die Lizenzgeberin räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags (§ 6) ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software im lizenzierten Umfang für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen.
- Das Nutzungsrecht ist auf die Laufzeit begrenzt. Mit Beendigung des Vertrags endet das Nutzungsrecht; die Lizenzdatei (§ 5) verliert ihre Gültigkeit.
- Das Nutzungsrecht ist auf [die lizenzierte Kanzleieinheit / die im Tarif ausgewiesene Anzahl an Installationen/Nutzern] beschränkt.
- Erweiterungen des Nutzungsumfangs (Tarifwechsel) bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
§ 4 Nutzungsbeschränkungen, gesetzlich zwingende Befugnisse
- Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software Dritten zu überlassen, zu vermieten, zu verleasen oder als Dienstleistung für Dritte zu betreiben (kein Application-Service-Providing/Hosting für Dritte), soweit nicht ausdrücklich vereinbart.
- Der Kunde wird die Software nicht über den lizenzierten Umfang hinaus nutzen, vervielfältigen oder zugänglich machen.
- Unberührt bleiben die zwingenden gesetzlichen Befugnisse des Kunden,
insbesondere:
- die bestimmungsgemäße Nutzung sowie die Fehlerberichtigung (§ 69d UrhG),
- die Erstellung einer Sicherungskopie, soweit für die Nutzung erforderlich,
- die Dekompilierung zur Herstellung der Interoperabilität (§ 69e UrhG). Vertragliche Beschränkungen dieser Befugnisse sind unwirksam (§ 69g Abs. 2 UrhG) und werden hiermit nicht beansprucht.
- Soweit der Kunde eine Dekompilierung zur Herstellung der Interoperabilität nach § 69e UrhG beabsichtigt, wird er die hierfür erforderlichen Informationen zunächst bei der Lizenzgeberin anfordern; die Lizenzgeberin wird diese in angemessener Frist und zu angemessenen Bedingungen bereitstellen. Dies lässt die Befugnisse des Kunden nach § 69e UrhG unberührt; es dient deren geordneter Ausübung, da eine Dekompilierung nur zulässig ist, soweit die Interoperabilitätsinformationen nicht bereits anderweitig zugänglich sind.
- Ein Reverse Engineering, Disassemblieren oder sonstiges Zurückentwickeln im Übrigen ist nur zulässig, soweit gesetzlich ausdrücklich gestattet (insbesondere Absatz 3). Im Übrigen ist es untersagt.
- Der Kunde wird die technische Lizenz- und Berechtigungsprüfung (§ 5) sowie sonstige technische Schutzmaßnahmen der Software nicht umgehen, deaktivieren oder manipulieren und keine hierauf gerichteten Mittel einsetzen. Urheber-, Marken- und Lizenzvermerke sowie Versions- und Signaturinformationen dürfen nicht entfernt oder verändert werden.
§ 5 Technische Lizenzprüfung, Transparenz
- Die Nutzungsberechtigung wird über eine kryptografisch signierte Lizenzdatei
(
license.json) nachgewiesen. Die Software prüft deren Gültigkeit und Laufzeit lokal. - Transparenzzusage: Die Lizenzprüfung erfolgt ausschließlich lokal. Es werden zu diesem Zweck keine personenbezogenen Daten, keine Mandanten- oder Bescheiddaten und keine Telemetrie an die Lizenzgeberin oder Dritte übermittelt.
- Nach Ablauf der Laufzeit ohne Verlängerung wird die Nutzungsfähigkeit der Software technisch beendet. Hierauf wird der Kunde rechtzeitig vor Ablauf hingewiesen. Eine darüber hinausgehende Veränderung oder Löschung von Kundendaten durch die Software findet nicht statt.
- Dem Kunden wird vor und bei Vertragsbeendigung die Möglichkeit eingeräumt, die von ihm erzeugten Daten (insbesondere Prüfberichte) zu exportieren bzw. zu sichern; diese liegen ohnehin im DMS des Kunden (System of Record).
§ 6 Laufzeit, Verlängerung, Kündigung
- Das Abonnement wird über das Portal Taxelo Online abgeschlossen. Laufzeit (Abrechnungszyklus), automatische Verlängerung und ordentliche Kündigung richten sich nach dem bestellten Tarif und den Nutzungsbedingungen „Taxelo Online" (§ 13). Die ordentliche Kündigung beendet die automatische Verlängerung zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode; das Nutzungsrecht bleibt bis dahin bestehen.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bzw. Sperrung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits unberührt. Ein wichtiger Grund für die Lizenzgeberin liegt insbesondere bei erheblicher, trotz Abmahnung fortgesetzter vertragswidriger Nutzung oder bei Zahlungsverzug nach erfolgloser Fristsetzung vor (vgl. die Sperrungsregelung der Nutzungsbedingungen „Taxelo Online").
- Kündigungen bedürfen der Textform; die Kündigung des Abonnements ist zudem im Self-Service des Portals möglich.
- Mit Vertragsbeendigung hat der Kunde die Nutzung einzustellen; die Lizenzdatei verliert mit dem Ende der bezahlten Periode ihre Gültigkeit.
§ 7 Updates, Pflege, Support
- Während der Laufzeit stellt die Lizenzgeberin Updates (Fehlerbehebungen, Sicherheits- und Funktionsupdates) nach billigem Ermessen bereit. Ein Anspruch auf bestimmte zukünftige Funktionen besteht nicht.
- Die Lizenzgeberin hält die Software im vertragsgemäßen Zustand und beseitigt Mängel im Rahmen der mietrechtlichen Pflichten und der Mängelhaftung (§ 10).
- Support (Standard). Der im Abonnement enthaltene Support wird ausschließlich über Kanäle erbracht, bei denen keine ungeschützten Mandantendaten an die Lizenzgeberin gelangen (insbesondere E-Mail/Ticket mit pseudonymisierten Angaben, der in der Software integrierte pseudonymisierende Diagnose-Export, Telefon ohne Datenübermittlung). Ein Fernzugriff auf Kanzlei-Systeme oder eine Bildschirmübertragung mit Einsicht in Mandantendaten ist vom Standard-Support nicht umfasst. Die Lizenzgeberin bearbeitet Supportanfragen montags bis freitags von 9:00 bis 17:00 Uhr (ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz der Lizenzgeberin) und ist um eine erste Reaktion innerhalb eines Geschäftstages bemüht (Bemühenszusage, keine zugesicherte Reaktions- oder Lösungszeit); Einzelheiten regelt die Support-Verfahrensbeschreibung.
- Support mit Fernzugriff (optional). Eine Unterstützung mit Fernzugriff oder Bildschirmübertragung, bei der die Lizenzgeberin Einsicht in Mandantendaten erlangen kann, erfolgt nur, wenn der Kunde sie gesondert vereinbart. In diesem Fall gelten ergänzend die Dienstleistervereinbarung nach § 43e StBerG sowie, soweit eine datenschutzrechtliche Auftragsverarbeitung vorliegt, die Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO.
- Weitergehende Service-Level werden, soweit vereinbart, in einer SLA-Anlage geregelt.
- Systemvoraussetzungen (insbesondere die erforderliche DATEV-/DMS-Umgebung) ergeben sich aus der Dokumentation; deren Bereitstellung obliegt dem Kunden (§ 11).
§ 8 Datenschutz (On-Premises)
- Bei der bestimmungsgemäßen On-Premises-Nutzung verarbeitet die Lizenzgeberin keine personenbezogenen Daten des Kunden oder seiner Mandanten; die Verarbeitung findet ausschließlich in der Infrastruktur des Kunden statt.
- Soweit im Einzelfall ein Zugriff der Lizenzgeberin auf personenbezogene Daten erfolgt (z. B. im Rahmen von Fernwartung/Support), wird hierfür gesondert eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO geschlossen.
- Der Kunde bleibt datenschutzrechtlich Verantwortlicher und stellt die Wahrung des Steuergeheimnisses (§ 30 AO) sowie seiner berufsrechtlichen Pflichten sicher.
§ 9 Funktionale Reichweite — keine steuerliche Beratung
- Taxelo ist ein Hilfswerkzeug zur formalen Bescheidprüfung (Abgleich „stimmt der Bescheid mit der Erklärung überein?"). Taxelo trifft keine steuerlichen Entscheidungen und stellt keine steuerliche Beratung dar.
- Die fachliche und berufsrechtliche Letztverantwortung für die Prüfung von Steuerbescheiden und die Beratung der Mandanten verbleibt beim Kunden (vgl. § 57 StBerG). Der Kunde ist verpflichtet, die von der Software gelieferten Ergebnisse eigenverantwortlich zu prüfen und zu würdigen.
- Die Vergleichslogik arbeitet deterministisch. Komponenten zur Extraktion und Klassifikation von Dokumentinhalten können jedoch fehlerbehaftet sein (u. a. abhängig von Dokumentqualität und -layout). Die Lizenzgeberin übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der automatisierten Erkennung; eine Beschaffenheitsgarantie wird hierdurch nicht übernommen.
- Eine Haftung der Lizenzgeberin für steuerliche oder wirtschaftliche Folgen, die aus einer unterlassenen oder unzureichenden eigenverantwortlichen Prüfung durch den Kunden resultieren, ist im Rahmen des § 10 ausgeschlossen.
§ 10 Mängelhaftung und Haftung
- Mängelhaftung. Die Lizenzgeberin haftet für die Mangelfreiheit der Software nach den Vorschriften des Mietrechts mit der Maßgabe, dass die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ausgeschlossen wird; dieser Ausschluss gilt nicht für die in Absatz 4 genannten Fälle. Maßstab der Mangelfreiheit ist die Leistungsbeschreibung/Dokumentation.
- Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Lizenzgeberin ausgeschlossen.
- Haftung für Kardinalpflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten — solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut) ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf das Einfache der im betreffenden Vertragsjahr gezahlten Netto-Vergütung pro Schadensfall und insgesamt auf das Zweifache der im betreffenden Vertragsjahr gezahlten Netto-Vergütung pro Vertragsjahr.
- Unbeschränkte Haftung. Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für:
- Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit,
- arglistig verschwiegene Mängel und übernommene Garantien,
- Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Datenverlust. Für den Verlust von Daten haftet die Lizenzgeberin nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Der Kunde ist zur regelmäßigen, dem Risiko angemessenen Datensicherung verpflichtet.
- Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Regelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Lizenzgeberin.
- Verjährung. Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren in 12 Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn; dies gilt nicht in den Fällen des Absatzes 4 sowie bei grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden, für die die gesetzlichen Verjährungsfristen gelten.
§ 11 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt die für den Betrieb erforderliche Systemumgebung (insbesondere eine funktionsfähige DATEV-/DMS-Umgebung) bereit und hält sie aufrecht.
- Der Kunde benennt geeignete Ansprechpartner und wirkt bei der Eingrenzung und Reproduktion von Mängeln angemessen mit.
- Der Kunde sorgt für eine ordnungsgemäße Datensicherung (§ 10 Abs. 5).
§ 12 Schutzrechte, Drittkomponenten
- Alle Rechte an der Software verbleiben bei der Lizenzgeberin bzw. ihren Lizenzgebern. Der Kunde erwirbt nur die in § 3 eingeräumten Nutzungsrechte.
- Die Software enthält Open-Source- und Drittkomponenten; deren Lizenzbedingungen sind in der Datei/Dokumentation THIRD-PARTY-NOTICES aufgeführt und gehen, soweit zwingend, dieser EULA für die jeweilige Komponente vor.
§ 13 Taxelo Online (Cloud-Portal)
Für die Registrierung bei und die Nutzung des Self-Service-Portals Taxelo Online — insbesondere Kontoführung, Verwaltung der Beraternummern, Bestellung und Verwaltung des Abonnements, Zahlung, Laufzeit, Kündigung, anbieterseitige Sperrung, Geld-zurück- Garantie sowie der Bezug der signierten Lizenzdatei — gelten die gesonderten Nutzungsbedingungen „Taxelo Online". Bei Widersprüchen zur Portal-Nutzung gehen diese vor; für die Nutzung der Software bleibt diese EULA maßgeblich. Für die datenschutzrechtliche Verarbeitung im Portal ist die Lizenzgeberin Verantwortliche (Einzelheiten in den Datenschutzhinweisen, Teil A). Soweit im Portalbetrieb eine Auftragsverarbeitung erfolgt, gilt ergänzend die Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO.
§ 14 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Preisanpassung
- Es gilt die zum Bestellzeitpunkt gültige Preisliste / die im Bestellschein ausgewiesene Vergütung. Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Die Vergütung ist im Voraus für die jeweilige Abrechnungsperiode fällig.
- Preisanpassung. Die für ein Abonnement vereinbarten Preise gelten für die jeweils laufende Abrechnungsperiode. Für Verlängerungsperioden kann die Lizenzgeberin die Vergütung anpassen; eine Preisänderung teilt sie dem Kunden rechtzeitig vor Beginn der betreffenden Verlängerungsperiode in Textform mit. Jede Preiserhöhung berechtigt den Kunden, das Abonnement zum Wirksamwerden der Erhöhung zu kündigen; macht er von diesem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Erhöhung mit Beginn der Verlängerungsperiode als angenommen. Hierauf wird er in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
§ 15 Vertraulichkeit, Referenznennung
- Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.
- Eine Nennung des Kunden als Referenz erfolgt nur mit dessen vorheriger Zustimmung.
§ 16 Änderungen dieser EULA
- Die Lizenzgeberin kann diese EULA mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder geänderte Leistungen erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.
- Änderungen werden dem Kunden in Textform mit einer Frist von 6 Wochen vor Wirksamwerden mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 6 Wochen, gelten die Änderungen als angenommen; hierauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Widerspruchsfall besteht ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Änderung.
§ 17 Schlussbestimmungen
- Rechtswahl: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist (§ 38 ZPO).
- Textform: Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel. Individualvereinbarungen (§ 305b BGB) bleiben unberührt.
- Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
B. Nutzungsbedingungen Taxelo Online
Präambel
Betreiberin des Online-Dienstes „Taxelo Online" (https://online.taxelo.de) ist die
entity tax GmbH, Schlesische Straße 29–30, 10997 Berlin, HRB 124158 B, Amtsgericht Charlottenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Wulf Rowek — nachfolgend „Anbieterin" —
Taxelo Online ist ein Self-Service-Portal, über das die Kanzlei ein Konto führt, ihre Beraternummern verwaltet, ein Abonnement der Software Taxelo abschließt und die zur Aktivierung erforderliche, signierte Lizenzdatei bezieht.
§ 1 Geltungsbereich, Adressatenkreis
- Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Registrierung bei und die Nutzung von Taxelo Online durch den Kunden (nachfolgend „Kunde" oder „Kanzlei").
- Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB.
- Entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung (§ 305 Abs. 2, § 310 Abs. 1 BGB).
- Für die Nutzung der über das Portal bezogenen Software Taxelo gilt ergänzend die
EULA. Für die datenschutzrechtliche Verarbeitung gelten die Datenschutzhinweise
(
docs/datenschutz/produkt-datenschutzhinweise.md, Teil A).
§ 2 Zugang, Registrierung, Konto
- Anmeldung über DATEVid. Der Zugang erfolgt ausschließlich über die Authentifizierung mit der DATEV-Identität (DATEVid / OIDC). Die Anbieterin betreibt keine eigene Passwortverwaltung. Für die Sicherheit der DATEVid- Zugangsdaten und die Berechtigung der zugreifenden Personen ist der Kunde verantwortlich.
- Automatische Kontoanlage. Mit dem ersten erfolgreichen Login wird für die Kanzlei automatisch ein Konto angelegt. Ein Konto repräsentiert eine Kanzlei; mehrere Personen derselben Kanzlei greifen auf dasselbe Konto zu.
- Registrierung. Zur Nutzung der kostenpflichtigen Funktionen vervollständigt der Kunde sein Konto mit den erforderlichen Stammdaten (insbesondere Anrede, Vor- und Nachname der handelnden Person, Kanzlei-Name, eine oder mehrere Beraternummern sowie die Rechnungsanschrift und Rechnungs-E-Mail). Der Kunde sichert zu, dass diese Angaben zutreffend und aktuell sind, und hält sie aktuell.
- Mehrere Beraternummern. Der Kunde kann seinem Konto mehrere Beraternummern zuordnen. Er sichert zu, dass er zur Nutzung der angegebenen Beraternummern berechtigt ist.
- Der Kunde ist verpflichtet, einen Verlust oder Missbrauch seines Zugangs unverzüglich anzuzeigen.
- Konto-Schließung. Der Kunde kann sein Konto im Self-Service schließen. Besteht ein aktives Abonnement mit gültiger Lizenz, ist die Schließung erst nach deren Ablauf bzw. nach Beendigung des Abonnements möglich. Mit der Schließung werden die personenbezogenen Konto-, Bestell- und Lizenzdaten aus dem laufenden Datenbestand gelöscht; gesetzlich aufbewahrungspflichtige Rechnungsdaten werden für die Dauer der Aufbewahrungsfrist getrennt archiviert (Einzelheiten in den Datenschutzhinweisen, A.7). Ein erneuter Login legt ein neues, leeres Konto an.
§ 3 Leistungen des Portals
- Das Portal stellt insbesondere bereit:
- Verwaltung des Kontos und der Beraternummern,
- Abschluss und Verwaltung eines Abonnements (§ 4),
- Anzeige des Lizenz- und Zahlungsstatus,
- Bezug der signierten Lizenzdatei sowie der Software-Distribution.
- Das Portal wird mit der nach dem Stand der Technik üblichen Sorgfalt betrieben. Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit besteht nicht; Wartungsfenster und Störungen können zu zeitweiligen Einschränkungen führen. Soweit eine Verfügbarkeit zugesagt wird, ergibt sich diese aus einer gesonderten SLA-Anlage.
- Die Anbieterin darf Funktionen des Portals fortentwickeln, ändern oder einstellen, soweit der Kernzweck (Abo-Verwaltung und Lizenzbezug) erhalten bleibt und der Kunde nicht unangemessen benachteiligt wird.
§ 4 Abonnement, Tarife, Vertragsschluss
- Tarife (Pläne). Taxelo wird in gestaffelten Tarifen angeboten (derzeit: S, M, L, XL), gestaffelt nach Anzahl der betreuten Mandanten. Funktionsumfang, Grenzen und Preise der Tarife ergeben sich aus der im Portal zum Bestellzeitpunkt angezeigten Preisliste, die maßgeblich ist. (Stand des Modells: S 79 / M 149 / L 259 / XL 479 EUR netto je Monat.) Einen kostenlosen Testtarif gibt es nicht; an seine Stelle tritt die Geld-zurück-Garantie nach § 5.
- Abrechnungszyklus. Der Kunde wählt zwischen monatlicher und jährlicher Abrechnung. Bei jährlicher Abrechnung gilt der jeweils ausgewiesene Jahrespreis (Modell: entspricht zehn Monatspreisen, d. h. rund 17 % Nachlass).
- Vertragsschluss. Mit Absenden der Bestellung im Portal gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Abonnements ab. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch die Anbieterin bzw. mit der Bereitstellung des Abonnements zustande. Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Kein Widerrufsrecht. Der Kunde handelt als Unternehmer; ein Verbraucher-Widerrufsrecht (§ 355 BGB) besteht nicht.
§ 5 Geld-zurück-Garantie (30 Tage)
- Die Anbieterin gewährt eine freiwillige Geld-zurück-Garantie: Innerhalb von 30 Tagen ab der ersten Zahlung auf ein neu abgeschlossenes Abonnement kann der Kunde die Erstattung dieser Zahlung verlangen. Die Garantie gilt einmalig je Abo und nur für die erste Zahlung (Erstabschluss), nicht für Verlängerungszahlungen.
- Zur Inanspruchnahme genügt eine Mitteilung an die Anbieterin (z. B. an support@taxelo.de). Die Anbieterin erstattet den gezahlten Betrag; die zugehörige Abrechnungsperiode entfällt, das Abonnement wird beendet und die Lizenz verliert mit dem Wegfall der Zahlungsdeckung ihre Gültigkeit.
- Es handelt sich um eine vertragliche Kulanzregelung, nicht um ein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 4 Abs. 4). Weitergehende Rechte des Kunden bleiben unberührt.
§ 6 Zahlung, „aktive Deckung", Zahlungsverzug
- Abrechnung per Rechnung. Die Anbieterin stellt für die jeweilige Abrechnungsperiode eine Rechnung; die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Eine Online-Zahlungsabwicklung über Dritte findet nicht statt.
- Koppelung Zahlung ↔ Lizenzgültigkeit. Die Gültigkeit der bezogenen Lizenz ist an die bezahlte Abrechnungsperiode gekoppelt („aktive Deckung"). Solange für die laufende Periode keine Zahlung verbucht ist, besteht keine aktive Deckung.
- Kulanzzeitraum (Grace). Nach Ablauf einer bezahlten Periode bleibt die Lizenz für einen Übergangszeitraum von 30 Tagen weiterhin nutzbar, um Zahlungsläufe und Rechnungsbearbeitung zu überbrücken. Der Kunde wird auf den ausstehenden Betrag und das Ende des Kulanzzeitraums hingewiesen.
- Folgen des Zahlungsverzugs. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist die Anbieterin berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen, gesondert gesetzten Zahlungsfrist (Mahnung) die Lizenz auszusetzen bzw. das Abonnement nach § 8 zu sperren. Der Kulanzzeitraum nach Absatz 3 gilt insoweit als Teil der Nachfristsetzung. Weitergehende gesetzliche Rechte (Verzugszinsen, Schadenersatz) bleiben unberührt.
§ 7 Laufzeit, Verlängerung, ordentliche Kündigung
- Das Abonnement läuft über die gewählte Abrechnungsperiode (Monat bzw. Jahr) und verlängert sich automatisch um jeweils eine weitere Periode, sofern es nicht gekündigt wird.
- Ordentliche Kündigung. Der Kunde kann das Abonnement jederzeit im Self-Service des Portals zum Ende der jeweils laufenden Abrechnungsperiode kündigen. Die Angabe eines Grundes ist nicht erforderlich.
- Wirkung der Kündigung. Die Kündigung beendet die automatische Verlängerung. Die Lizenz bleibt bis zum Ende der bereits bezahlten Periode gültig und wird nicht vorzeitig gesperrt. Eine erneute Bestellung setzt das Abonnement fort.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt (§ 8).
§ 8 Außerordentliche Sperrung durch die Anbieterin
- Die Anbieterin kann das Abonnement aus wichtigem Grund sperren. Ein wichtiger
Grund liegt insbesondere vor bei:
- Zahlungsverzug trotz Mahnung und Ablauf des Kulanzzeitraums (§ 6),
- erheblicher oder wiederholter Verletzung dieser Nutzungsbedingungen oder der EULA,
- missbräuchlicher Nutzung, Umgehung der Lizenzprüfung oder Weitergabe der Zugangs-/Lizenz-Token entgegen § 9,
- Wegfall der Berechtigung zur Nutzung der angegebenen Beraternummern.
- Wirkung. Mit der Sperrung wird das Abonnement deaktiviert; die zugehörigen Zugangs-/Erneuerungs-Token werden widerrufen, sodass die Lizenz nicht weiter erneuert werden kann. Die Anbieterin teilt dem Kunden die Sperrung und den Grund in Textform mit.
- Die Sperrung ist von der ordentlichen Kündigung (§ 7) zu unterscheiden: Sie wirkt nicht erst zum Periodenende, sondern als außerordentliche Maßnahme; sie setzt einen wichtigen Grund voraus und steht nicht im freien Belieben der Anbieterin.
§ 9 Lizenzbezug, Geheimhaltung der Token
- Nach Aktivierung des Abonnements stellt das Portal dem Kunden die signierte
Lizenzdatei sowie das zugehörige Lizenz-Bundle zum Bezug bereit. Die Gültigkeit
wird tagesgenau ausgewiesen (Format
dd.MM.yyyy). - Das Lizenz-Bundle enthält vertrauliche Zugangs- und Erneuerungs-Token. Der Kunde wird diese vertraulich behandeln, ausschließlich für den Betrieb seiner eigenen Taxelo-Installation verwenden und nicht an Dritte weitergeben oder veröffentlichen.
- Die Nutzung der mit der Lizenz freigeschalteten Software richtet sich nach der EULA.
§ 10 Pflichten und zulässige Nutzung
Der Kunde verpflichtet sich,
- zutreffende Stammdaten anzugeben und aktuell zu halten,
- das Portal nicht missbräuchlich, insbesondere nicht zur Störung des Betriebs oder zur Umgehung von Sicherheits- oder Lizenzmechanismen zu nutzen,
- keine automatisierten Massenzugriffe ohne Zustimmung der Anbieterin vorzunehmen,
- die Zugangs- und Lizenz-Token gemäß § 9 geheim zu halten.
§ 11 Verfügbarkeit, Änderung des Dienstes
- Geplante Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, vorab angekündigt.
- Die Anbieterin kann den Dienst aus wichtigem Grund (z. B. Sicherheit, gesetzliche Anforderungen) auch kurzfristig einschränken.
§ 12 Haftung
Für die Haftung der Anbieterin im Zusammenhang mit der Nutzung des Portals gilt die Haftungsregelung des § 10 der EULA (gestaffelt nach Verschuldensgrad, Begrenzung auf vertragstypisch vorhersehbare Schäden bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Garantien, Arglist, Produkthaftung sowie für Leben, Körper, Gesundheit) entsprechend.
§ 13 Datenschutz
Verantwortliche für die im Portal verarbeiteten personenbezogenen Daten ist die Anbieterin. Einzelheiten zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen (Teil A). Das Portal setzt ausschließlich technisch notwendige Cookies (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TTDSG).
§ 14 Änderung dieser Nutzungsbedingungen
- Die Anbieterin kann diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder geänderte Dienste erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.
- Änderungen werden in Textform mit einer Frist von 6 Wochen vor Wirksamwerden mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 6 Wochen, gelten die Änderungen als angenommen; hierauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Widerspruchsfall besteht ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Änderung.
§ 15 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.